Finanzordnung

Finanzordnung des Ringerverbandes Mecklenburg – Vorpommern e. V.
§ 1 Haushalts- und Kassenwesen

Der Haushaltsplan, ist durch das geschäftsführende Präsidium zu erstellen. Er ist durch das Präsidium zu bestätigen. Der Haushaltsplan bildet die Grundlage der Finanzierung des Ringerverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V.

§ 2 Finanzverwaltung

Es gibt nur eine einnehmende und auszahlende Stelle. Nur das Präsidium kann Sonderbestimmungen für den Einzelfall festlegen. Die Kassengeschäfte führt der Vizepräsidenten Finanzen des Ringerverbandes M-V. Über jede Einnahme und jede Ausgabe muss ein Beleg vorhanden sein. Jede Ausgabe muss vom Präsidenten auf Richtigkeit geprüft,  abgezeichnet und zur Zahlung angewiesen werden. Der gesamte Zahlungsverkehr wird über das Konto des Ringerverbandes Mecklenburg-Vorpommern

Ringerverband Mecklenburg-Vorpommern
Volksbank Raiffeisenbank e.G. Greifswald
IBAN:     DE05 1506 1638 0003 1119 97
BIC:        GENODEF1ANK

abgewickelt. Auf den Zahlungsbelegen ist der Name und der Verwendungszweck anzugeben. Alle Belege sind zu nummerieren.

§ 3 Aufgaben des Vizepräsidenten Finanzen

Der Vizepräsident Finanzen des Ringerverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. ist für die Abwicklung aller finanziellen Angelegenheiten dem Präsidium gegenüber verantwortlich. Er überwacht die Einhaltung des Haushaltsplanes, den Zahlungsverkehr, die Buchhaltung und übt die Kontrolle über die Kontoführung aus. Der Vizepräsident Finanzen hat nach Ablauf des Geschäftsjahres dem Präsidium unter Angabe einer genauen Übersicht über die Vermögensverhältnisse sowie aller Einnahmen und Ausgaben Rechenschaft abzulegen. Ihm obliegt es auch, die Rechnungen der Funktionäre zu prüfen und richtig zu stellen. Der  Vizepräsident Finanzen kann beim Präsidium besondere Sparmaßnahmen beantragen und nach Genehmigung durchführen.

§ 4 Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten

Der Abschluss von Verträgen, sowie das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten ist dem Präsidium vorbehalten. Anschaffungen für das Büro und den Geschäftsbetrieb fallen unter diese Bestimmungen.

§ 5 Sitzungen, Lehrgänge

Sitzungen werden nach Bedarf durch den Präsidenten einberufen. Es ist immer eine Absprache mit dem Vizepräsidenten Finanzen zu führen, damit die finanziellen Erfordernisse sparsam und auf ein vertretbares Maß reduziert werden können.

§ 6 Kassenprüfer

Der Kassenprüfer ist verpflichtet, ein bis zweimal im Jahr eine Prüfung der Kasse vorzunehmen und das Ergebnis dem Präsidium schriftlich mitzuteilen. Aufgrund dieses Berichtes wird über die Entlastung des Präsidiums entschieden. Dem Kassenprüfer ist jederzeit Einblick in die Bücher zu gewähren.

§ 7 Erstattung von Auslagen

Die Teilnahme an einer Sitzung bzw. einer Dienstreise beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet mit der Rückkehr zur Wohnung.

Ehrenamtliche Tätigkeit

Wird maximal mit 10,50 Euro pro Tag bezuschusst.

Fahrkosten

Fahrkosten im Auftrag des Präsidiums des Ringerverbandes Mecklenburg-Vorpommern werden anhand der Richtlinien des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern beglichen (0,25 Euro plus 0,02 Euro pro Mitfahrer).

Nach Möglichkeit sollten Fahrgemeinschaften gebildet werden.

Übernachtungskosten

Gegen Vorlage der Hotelrechnung werden die tatsächlichen Kosten ersetzt. Im Vorfeld müssen die anstehenden Kosten mit dem Präsidium abgeklärt sein. Übernachtungen sollten sparsam ausgewählt werden und möglichst nicht 60,00 Euro für eine Übernachtung mit Frühstück überschreiten.

Kampfrichter

Ausgebildete Kampfrichter mit Lizenz erhalten die Fahrkosten ersetzt. Die Entschädigung beträgt pro Einsatz 10,50 Euro, für Anwärter auf eine Lizenz 7,50 Euro, für Kandidaten 5,00 Euro. Ordner und Zeitnehmer erhalten 5,00 Euro. Eine höhere Bezahlung hängt von der Bedeutung und Größe des Wettkampfes ab.

Urkundenschreiber

Urkunde mit Name, Gewichtsklasse und Art des Wettkampfes (handgeschrieben) können mit bis zu 1,00 Euro honoriert werden. Bei Textdruck sind 0,25 Euro der Höchstsatz pro Urkunde/Schreiben.

Sanitätsdienst

Bei Wettkämpfen erforderliche Ärzte können pro Tag mit maximal 50,00 Euro vergütet werden. Der Sanitätsdienst wird nach Absprachen/Verträgen mit den Anbieter von Sanitätswachdiensten vergütet. Der Einsatz erfolgt ausschließlich nach Absprache mit dem Verband.

Zuschüsse für Deutsche Meisterschaften

Für Kaderathleten können zur Teilnahme an Deutschen Meisterschaften Anträge auf Unterstützung gestellt werden. Dies gilt auch bei Teilnahme an Deutschen Mannschaftsmeisterschaften. Über die Höhe der Unterstützung entscheidet das Präsidium.

§ 8 Gebührenordnung

Jahresbeitrag des Ringerverbandes

Jeder Verein hat den jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 100,00 Euro und die jährliche Kampfrichtergebühr in Höhe von 100,00 Euro an den Ringerverband M-V zu entrichten.

Startgelder bei Landesmeisterschaften

generell 8,00 €

Turniergenehmigungen

generell 20,00 €

Ausstellen von Startausweisen /Änderungen 

generell 5,00 €

Ausstellen von Übungsleiterlizenzen

Trainer C Lizenz Leistungssport                               25,00€

Erwerb von Kampfrichterlizenzen und Übungsleiterlizenzen

Eine im Ringerverband M-V erworbene Kampfrichterlizenz kostet 10,00 Euro.

Die Teilnahmegebühr am Kampfrichter- und Übungsleiterlehrgang beträgt 10,00 € pro Teilnehmer.

Startkontrollmarken

Die Startkontrollmarken für das laufenden Wettkampfjahr müssen die Vereine über den Deutschen Ringerbund erwerben. Die Begleichung der Rechnung erfolgt über das Konto des Ringerverbandes M-V.